Wohnung mieten
Miete/Mietvertrag
Die Höhe der Miete wird im Mietvertrag vereinbart. Unterschreibt der Mieter diesen, stimmt er damit auch der Mietzahlung zu. Die Miete setzt sich aus Kaltmiete (Grundbetrag), Nebenkosten (Müllabfuhr, Betriebskosten) und Heizkosten. Im Mietvertrag wird vereinbart, wann die Miete bezahl werden soll. Wird die Miete vermehrt unpünktlich gezahlt, kann das zur Kündigung vom Mietvertrag führen.
Miete/Mietvertrag
Die Höhe der Miete wird im Mietvertrag vereinbart. Unterschreibt der Mieter diesen, stimmt er damit auch der Mietzahlung zu. Die Miete setzt sich aus Kaltmiete (Grundbetrag), Nebenkosten (Müllabfuhr, Betriebskosten) und Heizkosten. Im Mietvertrag wird vereinbart, wann die Miete bezahl werden soll. Wird die Miete vermehrt unpünktlich gezahlt, kann das zur Kündigung vom Mietvertrag führen.
Erstausstattung
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen, haben Sie die Möglichkeit eine Erstausstattung für Möbel und Einrichtungsgegenstände zu beantragen. Ihnen wird entsprechend der Personenanzahl, der Wohnungsgröße und der benötigten Ausstattung ein Pauschalbetrag ausgezahlt. Zur Erstausstattung gehören Möbel, Vorhänge, Matratzen, Kochutensilien, Geschirr und, sofern in der Wohnung nicht vorhanden, Herd, Spüle, Kühlschrank und Waschmaschine. Wichtig ist, dass der Antrag unbedingt vor dem Kauf der Möbel gestellt wird.