Schulpflicht
In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Sie dauert zwölf Jahre. Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht (9 Jahre) und die Berufsschulpflicht (3 Jahre).
Vollzeitschulpflicht (6 – 15 Jahre)
Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie sich bitte beim Staatlichen Schulamt an. Wenn Sie in einer Unterkunft leben, melden Sie sich bitte innerhalb von 2 Wochen bei der Ausländerbehörde mit Ihrer neuen Adresse an. Die Betreuer Ihrer Unterkunft melden Ihr Kind beim Staatlichen Schulamt an. Sie bekommen mit der Post einen Termin beim Schulamt. Danach kann Ihr Kind zur Schule gehen. Ihr Kind kommt zuerst in eine Übergangsklasse, um Deutsch zu lernen. Wenn Ihr Kind gut genug Deutsch kann, kommt es in eine normale Schulklasse.
Wichtig: Bringen Sie unbedingt Ihr Kind mit! Bitte bringen Sie außerdem einen Dolmetscher mit. Bringen Sie auch folgende Dokumente mit:
- Ihren Ausweis oder Ihren Ankunftsnachweis
- Meldebescheinigung der Ausländerbehörde
- alle Dokumente, die Ihr Kind betreffen (Zeugnisse, ärztliche Atteste, etc.)
Kontakt
Staatliche Schulämter im Landkreis Roth
Weinbergweg 6
91154 Roth
Telefon: 09171 81 4170
E-Mail: schulamt@landratsamt-roth.de
Berufsschulpflicht (16 – 21 Jahre)
Die Berufsschulpflicht beginnt bei Zuzug aus dem Ausland in dem Schuljahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird. Wenn Sie also zwischen 16 und,21 Jahre alt ist, müssen Sie an die Berufsschule gehen. An der Berufsschule lernen Sie Deutsch und bekommen weitere Bildungsangebote.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich an der Berufsschule persönlich und spätestens 2 Wochen, nachdem Sie im Landkreis angekommen sind, an. Bringen Sie alle Dokumente zu Ihrer bisherigen Schullaufbahn (zum Beispiel Zeugnisse) und Ihre Ausweisdokumente mit.
Berufliches Schulzentrum Roth
Brentwoodstr. 41
91154 Roth
Telefon 09171 81 8400
E-Mail: info@bsz-roth.de