Schwangerschaft und Geburt
Schwangerschaft und Geburt
Schwangere stehen in Deutschland unter besonderem Schutz und haben Anspruch auf Beratung, ärztliche Fürsorge und Unterstützung bei Neuanschaffungen für das Kind. Wenn Sie schwanger sind, müssen Sie zuerst zum Frauenarzt (Gynäkologen) gehen. Lassen Sie dort die Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Sie erhalten dann einen Mutterpass. Der Mutterpass ist ein Dokument mit wichtigen Informationen über Ihre Schwangerschaft, Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes. Nehmen Sie Ihren Mutterpass für eventuelle Notfälle immer mit.
Beratung für Schwangere
Gesundheitsamt Roth
Staatlich anerkannte Beratungsstelle
für Schwangerschaftsfragen
Westring 36
91154 Roth
Telefon: 09171 81 1606
Website
Bei weiteren Fragen steht Ihnen neben der Schwangerenberatungsstelle auch das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden erreichbare Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter 0800 4040020 zur Verfügung.
Entbindung und Nachsorge
Ihr Gynäkologe vermittelt Sie an eine Entbindungsklinik. Fragen Sie dort nach der Entbindung nach einer Hebamme für die Nachsorge in Ihrer Unterkunft. Von der Klinik erhalten Sie eine Geburtsbescheinigung.
Meldung ans Standesamt
Neugeborene Kinder müssen dem Standesamt und der Unterkunftsleitung gemeldet werden. Die Entbindungsklinik übernimmt die Anzeige der Geburt beim Standesamt. Dort erhalten Sie mit Ihrem Ausweis, der Geburtsbescheinigung der Klinik und, falls vorhanden, Ihrer Heiratsurkunde die (ggf. vorläufige) Geburtsurkunde für Ihr Kind. Bitte geben Sie Ihrer Unterkunftsleitung eine Kopie der Geburtsurkunde, damit Ihr Kind registriert werden kann.
Hinweis: Bitte legen Sie nur Originaldokumente vor. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung notwendig.
Kinderarzt
Es gibt zehn Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9 und J1). Bis zum 6. Lebensjahr wird das Kind somit regelmäßig untersucht und seine Entwicklung begleitet. Die U1 (Untersuchung nach der Geburt) und U2 Untersuchungen finden meistens noch in der Klinik statt. Für weitere Untersuchungen müssen Sie einen Termin bei Ihrem Kinderarzt vereinbaren.
Bei der Kita-Anmeldung kann ein Nachweis über vollständige Früherkennungsuntersuchungen verlangt werden.