Finanzielle Unterstützung für Familien
Wer Kinder hat, kann finanzielle Unterstützung beantragen: Nur wenn Sie in Deutschland als Flüchtling anerkannt sind haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Als Asylbewerber können Sie kein Kindergeld beantragen.
Kindergeld
Alle Eltern haben bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes einen Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind in Deutschland lebt, unabhängig vom eigenen Einkommen. Macht Ihr Kind eine Ausbildung oder studiert, verlängert sich der Anspruch bis maximal zum 25. Geburtstag. Für die ersten beiden Kinder erhält man pro Kind monatlich je 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind je 225 Euro. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden. Das Antragsformular für das Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse oder auf der Website der Agentur für Arbeit.
Familiengeld (nur in Bayern)
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Weitere Inforamtionen finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern und Familie.
Elterngeld (nur in Bayern)
Elterngeld dient als finanzielle Hilfe zur Betreuung des eigenen Kindes nach der Geburt. Anspruch besteht, egal ob man vorher gearbeitet hat oder nicht. Pro Elternteil besteht maximal 12 Monate Anspruch auf Elterngeld. Sie können mindestens 300€ und maximal 1.800€ Elterngeld bekommen, weitere Informationen hier.
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, gibt es die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Auf der Homepage des Jugendamtes finden sie weitere Informationen und Ansprechpartner.
Erstausstattung für Wohnung und Babys
Beim Sozialamt oder Jobcenter kann ein Antrag auf Erstausstattung für Kleidung und Wohnung und bei Schwangerschaft gestellt werden.