Zugang zur Arbeit
Zugang zum Arbeitsmarkt
Welche Voraussetzungen Sie für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland erfüll müssen, hängt davon ab, ob Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR), der Schweiz oder Bürger eines Drittstaats sind.
EU-Bürger / EWR-Bürger / Schweizer Bürger
haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen für die Beschäftigung in Deutschland keine besondere Erlaubnis.
Weitere Informationen unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererEuropa/zuwanderereuropa-node.html
Bürger eines Drittstaats
benötigen für dauerhaften Aufenthalt in Deutschland eine Erlaubnis, den sogenannten Aufenthaltstitel. In dem Aufenthaltstitel ist vermerkt, welcher Zugang zum Arbeitsmarkt für Sie möglich ist. Für bestimmte Gruppen, gibt es besondere Regelungen (Fachkräfte, Hochqualifizierte, Inhaber der Blauen Karte EU, Forscher, Selbständige, Arbeitssuchende, Mitarbeiter, die in Rahmen Unternehmens interner Transfers nach Deutschland kommen). Mehr Informationen zum Thema Aufenthalt und Arbeit auf der Seite des BAMF (https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Arbeit/arbeit-node.html)
Agentur für Arbeit Roth (Beratung für Menschen, die Arbeit suchen und/oder Arbeitslosengeld I bekommen)
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/service-vor-ort/agentur-fuer-arbeit-roth-roth.html
Jobcenter (Arbeitsamt) (Beratung für Menschen, die Arbeitslosengeld II bekommen)
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/service-vor-ort/jobcenter-roth-roth.html