Zugang zur Arbeit
Zugang zum Arbeitsmarkt
Welche Voraussetzungen Sie für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland erfüll müssen, hängt davon ab, ob Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR), der Schweiz oder Bürger eines Drittstaats sind.
EU-Bürger / EWR-Bürger / Schweizer Bürger
haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen für die Beschäftigung in Deutschland keine besondere Erlaubnis. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Bürger eines Drittstaats
benötigen für dauerhaften Aufenthalt in Deutschland eine Erlaubnis, den sogenannten Aufenthaltstitel. In dem Aufenthaltstitel ist vermerkt, welcher Zugang zum Arbeitsmarkt für Sie möglich ist. Für bestimmte Gruppen, gibt es besondere Regelungen (Fachkräfte, Hochqualifizierte, Inhaber der Blauen Karte EU, Forscher, Selbständige, Arbeitssuchende, Mitarbeiter, die in Rahmen Unternehmens interner Transfers nach Deutschland kommen). Mehr Informationen zum Thema Aufenthalt und Arbeit auf der Seite des BAMF.
Agentur für Arbeit Roth (Beratung für Menschen, die Arbeit suchen und/oder Arbeitslosengeld I bekommen)
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/service-vor-ort/agentur-fuer-arbeit-roth-roth.html
Beratung für Menschen, die Arbeit suchen und / oder Arbeitslosengeld I bekommen:
Agentur für Arbeit Roth
Unterer Weinbergweg 6
91154 Roth
Telefon: +49 981182 600
E-Mail: Roth@arbeitsagentur.de
Website
Beratung für Menschen, die Arbeitslosengeld II bekommen:
Jobcenter
Hilpoltsteiner Str. 30a
91154 Roth
Telefon: +49 9171 8508-0
E-Mail: Jobcenter-Roth@jobcenter-ge.de
Website